1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der PLASTOREG Smidt GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) sind alleinige Grundlage aller Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Preise
Alle vereinbarten Preise sind Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese wird auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesen. Soweit der Auftragnehmer für UST-Schulden und UST-Vergehen seiner inländischen oder ausländischen Auftraggeber in Anspruch genommen wird, ist der Erstattungsanspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort am Tag nach der Inanspruchnahme durch das Finanzamt zur Zahlung fällig.
Auftragsänderungen nach Freigabe durch den Auftraggeber einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes können dem Auftraggeber gesondert berechnet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber die gesonderten Kosten bei verlangter beschleunigter Lieferung und erhöhten Versandkosten in Rechnung zu stellen. Die Beseitigung von Fehlern in der Datenanlage (digitale Daten) wird nach Aufwand abgerechnet. Ist Material, welches der Auftraggeber für die Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt, nicht oder nur mit erhöhten Aufwand zu verarbeiten, werden dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten berechnet.
3. Lieferfristen
In der Auftragsbestätigung nennt der Auftragnehmer den voraussichtlichen Lieferzeitraum ab Eingang aller erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Freigaben.
Bei bestätigten Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, dass die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendeiner Art, insbesondere Störungen im eigenen Betrieb oder bei den Zulieferern, behördliche Maßnahmen und Rohstoffmangel, behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zu einem Aufschub oder einer Einschränkung der Lieferung oder zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt. Zum Zukauf fremder Ersatzware ist der Auftragnehmer in keinem Fall verpflichtet. Zum Rücktritt ist der Auftraggeber erst dann berechtigt, wenn er dem Auftragnehmer zuvor eine ausreichende Nachlieferungsfrist gestellt hat.
Schadensersatz wegen Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung sind außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.
4. Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Auf Verlangen des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Gesamtbestellmenge müssen, insbesondere bei Veredelungsaufträgen, akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
5. Zahlungen
Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es liegt ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen abzurechnen.
Kommt der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen - auch aus anderen Verträgen mit dem Auftragnehmer - in Verzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, werden sämtliche Forderungen des Auftragnehmers sofort fällig. Der Auftragnehmer kann noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, Zug um Zug-Zahlung gegen Auslieferung verlangen sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf unse-rem Konto gutgeschrieben wurde. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit zuerst verrechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Be- oder Verarbeitung von Ware, die im Eigentum des Auftragnehmers steht, ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Stadium der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt oder werden Materialien des Auftraggebers weiterbearbeitet, ist das Eigentum des Auftragnehmers auf den Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der bearbeiteten Ware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Der Auftraggeber darf die dem Auftragnehmer gehörende Ware – jederzeit widerruflich – im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten oder verbrauchen, nicht jedoch sie verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges ermächtigt der Auftraggeber hiermit den Auftragnehmer, die an ihn abgetretenen Forderungen des Auftraggebers gegenüber dessen Kunden direkt im eigenen Namen geltend zu machen.
Übersteigt der Wert der Sicherheit die Forderung des Auftragnehmers um mehr als 20 %, ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Das Auswahlrecht unter mehreren Sicherheiten steht hiermit dem Auftragnehmer zu.
7. Gewährleistung/Haftung
Mängelrügen sind für Unternehmer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden schriftlich zu erheben, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen den Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware über offensichtliche Mängel schriftlich informieren. Bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden. Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
Der Auftraggeber hat keine Gewährleistungsansprüche, wenn Gegenstand des Auftrages nicht verkehrsübliches Material gewesen ist, außer wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer auf die Besonderheiten des Materials schriftlich hingewiesen hat und der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer selbst oder durch Dritte fehlerhafte digitale Daten zur Verfügung gestellt hat. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Ansichtsdatei des Druckbildes zur Verfügung. Die Ansichtsdatei ist für die Auftragsdurchführung maßgebend.
Bei Mängeln steht dem Auftragnehmer die Wahl zwischen den einzelnen Formen der Nacherfüllung frei. Im Fall des dreimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu. Jegliche Haftung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht hinsichtlich eines Ausschlusses oder einer Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, ebenso bei einem Ausschluss oder einer Begrenzung der Haftung für sonstige Schä-den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche Mangelschäden, gegen die der Auftraggeber durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet der Auftragnehmer nur in der vorstehenden beschränkten Weise.
Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, verjähren Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten. Für vorsätzliches und arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
8. Motiv-Angebote / Rechte an Motiven
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der vom Auftragnehmer bezogenen Motive für den jeweiligen vom Auftraggeber verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt.
Es ist die Pflicht des Auftraggebers bei dem Druck von Motiven und Mustern die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter beziehungsweise die Einwilligung in die Verwendung jener sicherzustellen. Wird ein eigenes Motiv/Muster/Design des Kunden der PLASTOREG Smidt GmbH zur Verarbeitung/Herstellung übermittelt oder nimmt der Auftraggeber sonstigen gestalterischen Einfluss auf das Produkt, garantiert der Auftraggeber die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter, insbesondere Firmenbezeichnungen, Urheber, - Persönlichkeits-, und/oder Markenrechte. Der Auftraggeber wird, sofern die Pflichtverletzung von ihm zu vertreten ist, die PLASTOREG Smidt GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter freistellen. Der Auftragnehmer ist zur Nachprüfung der eingereichten Motive/Muster/Designs nicht verpflichtet, er ist aber berechtigt bei begründeten Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis zur Aufklärung abzubrechen. Etwaige Schäden und frustrierte Aufwendungen gehen im Falle einer Verletzung der oben beschriebenen Rechte, durch den Auftraggeber zu dessen Lasten.
9. Schadensminimierung durch den Auftraggeber
Nach begonnener Veredelung der, durch den Auftraggeber, gelieferten Waren ist jede Beanstandung offener Mängel, einschließlich solcher, die bei gehöriger Prüfung (§ 377 HGB) festzustellen gewesen wären, ausgeschlossen. Bei beabsichtigter Veredelung ist es Teil der gehörigen Prüfung ein ANDRUCKMUSTER zu erstellen und etwaig auftretende Beanstandungen am verarbeiteten Material mitzuteilen. Den Prozess der Veredelung der gelieferten Waren führt der Auftraggeber auf eigenes Risiko durch. In jedem Falle sind die vom Auftragnehmer für eine Verede-lung gegebenen HINWEISE zu beachten. Es wird keinerlei Haftung gleich welcher Art, mit Ausnahme der in Punkt 7 ausgenommenen Haftungsfälle übernommen, wenn eine Veredelung abweichend von den vom Auftragnehmer gegebenen Hinweisen, insbesondere zur Anwendung der Veredelungstechnologien, vorgenommen wurde.
10. Archivierung, Datenschutz
Der Auftragnehmer behält sich vor Daten des Auftraggebers, dazu gehören auch alle Daten, die zur Durchführung eines Auftrages notwendig sind, zu archivieren. Eine Löschung der Daten erfolgt, wenn der Auftraggeber der Archivierung ausdrücklich in Schriftform nicht zustimmt. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert. Näheres zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite www.cherrytex.de.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für die Lieferung des Auftragnehmers ist die bearbeitende Betriebsstätte. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort für die Zahlung ist 37213 Witzenhausen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Norm ausgeschlossen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2023
PLASTOREG Smidt GmbH
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